Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme einer unparteiischen, unabhängigen und sachverständigen Person zu einem zwischen Vertragsparteien strittig gewordenen Sachverhalt. Das Ziel ist eine außergerichtliche Klärung. 

 

Üblicherweise wird ein Schiedsgutachten von beiden Parteien beauftragt. Das fachliche Urteil des Schiedsgutachters ist von beiden Parteien anzuerkennen.

 

Schiedsgutachten können unter gewissen Bedingungen zudem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.